- Tel: 02203 9076-0
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info@reiserücktrittsversicherung.net
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Die HanseMerkur Reiseversicherung AG hat folgende Definiton einer Schiffsreise:
Als Schiffsreise gilt grundsätzlich eine Reise auf dem Wasser. Bei einer Reiserücktrittsversicherung für kombinierte Reisen bitte immer prüfen wie hoch der Anteil "Schiffsreise" an der Gesamtreisedauer ist.
Beispiele für eine Schiffsreise:
Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen.
Ausgenommen sind die folgenden Reisearten: Blaue Reise in der Türkei und Nilkreuzfahrten in Veranstalterpauschalkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. Für diese Reisearten gelten die Prämien für Flug.
Wichtiger Hinweis für die kombinierte Reise:
Eine kombinierte Reise muß dann als Schiffsreise versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z.B. 1 Woche Kreuzfahrt und 1 Woche Hotel).
Die Reiserücktrittsversicherung für weltweite Schiffsreisen bitte hier buchen:
Die Reiserücktrittsversicherung für europaweite Schiffsreisen bitte hier buchen: