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Was ist bei der Reiserücktrittsversicherung einer Schiffsreise bei der HanseMerkur zu beachten?

Die HanseMerkur Reiseversicherung AG hat folgende Definiton einer Schiffsreise:

Als Schiffsreise gilt grundsätzlich eine Reise auf dem Wasser. Bei einer Reiserücktrittsversicherung für kombinierte Reisen bitte immer prüfen wie hoch der Anteil "Schiffsreise" an der Gesamtreisedauer ist. 

Beispiele für eine Schiffsreise:

  • Kreuzfahrt
  • Flusskreuzfahrt
  • Segeltörn
  • Yachtcharter
  • Schiffscharter


Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen.

Ausgenommen sind die folgenden Reisearten: Blaue Reise in der Türkei und Nilkreuzfahrten in Veranstalterpauschalkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. Für diese Reisearten gelten die Prämien für Flug.

Wichtiger Hinweis für die kombinierte Reise:

Eine kombinierte Reise muß dann als Schiffsreise versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z.B. 1 Woche Kreuzfahrt und 1 Woche Hotel).

Die Reiserücktrittsversicherung für weltweite Schiffsreisen bitte hier buchen:

Reiserücktrittsversicherung HanseMerkur Schiffsreise-Kreuzfahrt - weltweit

 

Die Reiserücktrittsversicherung für europaweite Schiffsreisen bitte hier buchen:

Reiserücktrittsversicherung HanseMerkur Schiffsreise-Kreuzfahrt - europaweit