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info@reiserücktrittsversicherung.net
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Die HanseMerkur Reiseversicherung AG hat Ihre Reiserücktrittsversicherung mit einem generellen Selbstbehalt bei ambulanter, behandelter Erkrankung ausgestattet. Aufgrund langjähriger Erfahrung und der Analyse des Schadenverhaltens in der Reise-Rücktrittsversicherung wird so ein Missbrauch der Rücktrittsversicherung durch "Gefälligkeitsatteste" wirksam eingeschränkt.
Die HanseMerkur Versicherungsbedingungen(Stand 11.2009) der Reise-Rücktrittsversicherung sehen folgende Regelung vor:Weiterlesen
Eine Kreuzfahrt ist ein ganz besondere Art der Reise. Die Reisekosten gehen oft in Recht luftige Höhen und die Dauer der Reise ist in vielen Fällen länger als ein Kurzurlaub von ein paar Tagen.
Im Falle von Reiserücktritt vor der Reise, bzw. Reiseabbruch während der Reise werden die entsprechenden Stornierungskosten über eine Reiserücktrittsversicherung versichert.
Versichern Sie über die nachstehenden Produkte die Reisekosten Ihrer Kreuzfahrt, bzw. Schiffsreise:Weiterlesen
Die HanseMerkur Reiseversicherung AG hat folgende Definiton einer Schiffsreise:
Als Schiffsreise gilt grundsätzlich eine Reise auf dem Wasser. Bei einer Reiserücktrittsversicherung für kombinierte Reisen bitte immer prüfen wie hoch der Anteil "Schiffsreise" an der Gesamtreisedauer ist.
Beispiele für eine Schiffsreise:Weiterlesen