- Tel: 02203 9076-0
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info@reiserücktrittsversicherung.net
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Eine Schiffsreise oder Kreuzfahrt gegen Reiserücktritt/Reiseabbruch zu versichern ist, aufgrund der Besonderheiten der Reiseart, immer sinnvoll. Die Reiserücktrittskostenversicherung kann nicht die gesamte Reise ersetzen, dafür erstattet die Reiserücktrittsversicherung aber die ReiseRücktrittsKosten der versicherten Reise. So kann mit dem erstatteten Reisepreis eine neue Kreuzfahrt-, Bootsreise oder sonstige Reise mit einem Schiff gebucht werden.