- Tel: 02203 9076-0
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info@reiserücktrittsversicherung.net
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Die HanseMerkur Reiseversicherung AG hat Ihre Reiserücktrittsversicherung mit einem generellen Selbstbehalt bei ambulanter, behandelter Erkrankung ausgestattet. Aufgrund langjähriger Erfahrung und der Analyse des Schadenverhaltens in der Reise-Rücktrittsversicherung wird so ein Missbrauch der Rücktrittsversicherung durch "Gefälligkeitsatteste" wirksam eingeschränkt.
Die HanseMerkur Versicherungsbedingungen(Stand 11.2009) der Reise-Rücktrittsversicherung sehen folgende Regelung vor:
Bei allen versicherten Ereignissen zahlen Sie keinen Selbstbehalt mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens
jedoch 25,00 EUR je versicherte Person.