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Welche Fristen gelten bei Buchung einer Reiserücktrittsversicherung?

Es gibt bei der Reiserücktrittsversicherung Fristen, die für den rechtzeitigen Vertragsabschluss einzuhalten sind. Für die wichtigsten Produkte haben wir Ihnen diese kurz zusammengestellt:

 

  HanseMerkur TravelSecure Elvia
Reiserücktrittsversicherung 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt. Wenn weniger als 30 Tage zwischen Reiseantritt und der Reisebuchung liegen muss der Versicherungsabschluss der Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung der Reise erfolgen. 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt. Wenn weniger als 30 Tage zwischen Reiseantritt und der Reisebuchung liegen muss die Reiserücktrittsversicherung im Produkt TravelSecure direkt am Tag der Reisebuchung oder maximal einen Tag später abgeschlossen werden. 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt. Bei Buchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt muss der Vertragsabschluss für die Reiserücktrittsversicherung spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage nach Buchung der Reise erfolgen.
Reiseabbruchversicherung Die Reiseabbruchversicherung bei der HanseMerkur kann jederzeit vor dem Antritt der Reise abgeschlossen werden. Die Reiseabbruchversicherung kann nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittsversicherung im Produkt TravelSecure abgeschlossen werden. Es gelten die oben genannten Fristen. Die Reiseabbruchversicherung ist im Versicherungspacket  Reiserücktritt-Vollschutz enthalten. Es gelten die oben genannten Fristen.
Empfehlung nicht zögern und am besten noch am Buchungstag der Reise erledigen nicht zögern und am besten noch Buchungstag der Reise erledigen nicht zögern und am besten noch am Buchungstag der Reise erledigen