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Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiserücktrittsversicherung, was ist richtig?

Der Begriff "Reiserücktrittskostenversicherung" ist eigentlich der korrekte Fachausdruck, wenn es um die Absicherung der Reisekosten durch einen Reiserücktritt geht. Versichert sind in der "Reiserücktrittsversicherung" die Rücktrittskosten, die immer nur dann entstehen, wenn die Reise nicht oder nur verspätet angetreten werden kann. Da diese Kosten entsprechend den vertraglich vereinbarten Bedingungen des Reiseunternehmens oder von anderen Kosten bei Nichtantritt der Reise abhängig sind, spricht man hier versicherungstechnisch von einer reinen Kostenversicherung.

Die Bezeichnungen Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiserücktrittsversicherung stehen für die gleiche Art der Versicherung. Umgangssprachlich ist der Begriff Reiserücktrittsversicherung aber weiter verbreitet und wird vor allem aus Gründen der einfacheren Schreib- und Sprechweise als Synonym für die Reiserücktrittskostenversicherung verwendet.