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Kann ich den Reiserücktritt in der Reiserücktrittsversicherung ohne andere Leistungen absichern?

In der Reiserücktrittsversicherung können Sie in der Regel den "Reiserücktritt" einzeln absichern. Der "Reiserücktritt" ist immer von der Reisebuchung an bis zum Reiseantritt, d.h. bis zum Start der Reise versichert. Im Gegensatz zum "Reiserücktritt" versichern Sie den "Reiseabbruch" bei den meisten Versicherern optional, zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung.

Die Reiserücktrittsversicherung als Einzel Versicherung, nur mit der versicherten Leistung "Reiserücktritt", ist ohne die Versicherung von "Reiseabbruch" die günstigste Möglichkeit eine Reise gegen die Kosten eines Reiserücktritts zu versichern. Es entfällt ja die (geringe) Mehrprämie für die Versicherung des Reiseabruchs.

Trotzdem ist ein Vergleich mit der Vertragsform Reiserücktrittsversicherung "Jahresvertrag" sinnvoll. Insbesondere bei mehreren Reisen pro Jahr ist diese Art der Reiserücktrittskostenversicherung oft günstiger, trotz der in den meisten Fällen zusätzlich im Jahresvertrag enthaltenen, mit der Reiserücktrittsversicherung kombinierten Reiseabbruchversicherung.