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Ist eine Reiserücktrittsversicherung für ein gemietetes Wohnmobil sinnvoll?

Die Reiserücktrittsversicherung versichert die RücktrittsKosten für eine nicht oder verspätet angetretene Reise. Wenn Sie ein Wohnmobil mieten haben Sie sich vertraglich verpflichtet das gemietete Fahrzeug ab Vertragsbeginn zu bezahlen. Ob Sie das Wohnmobil tatsächlich nutzen oder nicht, kann dem Vermieter des Wohnmobils egal sein. Er erhält die vertraglich festgesetzte Miete, bzw. bei Nichtabnahme des Fahrzeugs die vereinbarten Stornokosten von dem im Mietvertrag genannten Mieter.

Die Reiserücktrittskostenversicherung für Wohnmobile erstattet im Versicherungsfall die Stornokosten für die Fahrzeugmiete. Dabei sind bei der Prämienberechnung für die Rücktrittsversicherung die MietKosten für das Wohnmobil genauso in der Versicherungssumme anzugeben wie z.B. die Flugreise(Bahnreise) zum Ferienort. Geben Sie also im Versicherungsantrag immer die gesamten Reisekosten, incl. der Kosten für das Wohnmobil an. Haben Sie nur das Wohnmobil gemietet und sonst keine anderen Reisekosten, dann können Sie die Miete für das Wohnmobil auch alleine in der Reiserücktrittsversicherung versichern.

Die HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung hat in Ihrer Auswahlliste der zu versichernden Reisearten das Wohnmobil extra aufgeführt.

Sie können hier eine Reiserücktrittsversicherung für ihr gemietetes Wohnmobil berechnen und abschließen.