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Ist ein Arbeitsplatzwechsel in der Reiserücktrittsversicherung mitversichert?

Beispiel einer Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung:

Der Arbeitsplatzwechsel, einer in der Reiserücktrittsversicherung versicherten Person, ist dann mitversichert wenn die versicherte Reise vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht wurde. Die versicherte Reisezeit liegt zudem in der Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit. Die maximale Dauer der neuen beruflichen Tätigkeit darf in jedem Falle noch keine 6 Monate überschritten haben.