- Tel: 02203 9076-0
- Fax: 02203 9076-200
info@reiserücktrittsversicherung.net
info@reiserücktrittsversicherung.net
Der Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person ist dann mitversichert wenn aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber die Beschäftigung beendet wird. Wichtig ist auch hier der unerwartete Schadenfall. Ist die Kündigung durch den Arbeitgeber vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung erfolgt, besteht keine Deckung.