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Ist der Verlust des Arbeitsplatzes in der Reiserücktrittsversicherung versichert?

Der Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person ist dann mitversichert wenn aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber die Beschäftigung beendet wird. Wichtig ist auch hier der unerwartete Schadenfall. Ist die Kündigung durch den Arbeitgeber vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung erfolgt, besteht keine Deckung.