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Gibt es eine Kündigungsfrist für die Reiserücktrittsversicherung?

  • Einmalversicherung, Reiserücktrittsversicherung mit Einmalbeitrag, etc.

Die Reiserücktrittsversicherung wird in den meisten Fällen als Einmalversicherung für eine einzelne Reise abgeschlossen. Beginn und Ende der Reise werden bei der Reisebuchung fest vorgegeben. Diese Termine werden dann bei Vertragsabschluss der Rücktrittsversicherung im Versicherungsschein als Vertragsbestandteil aufgeführt. Die "Einmal" Reise-Rücktrittsversicherung endet mit Beginn der Reise(Reiseantritt). Ist zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen worden, so endet die Reise-Abbruchversicherung mit Reiseende. Die Versicherung mit einmaliger Beitragszahlung braucht also nicht extra gekündigt zu werden.

  • Jahresreiserücktrittsversicherung, Jahresreiseschutzbrief, Jahresreiseversicherungen, etc.

Der Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung hat eine Laufzeit von in der Regel 1 Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie ihn nicht spätestens 1-3 Monat(e) vor Ablauf schriftlich kündigen. Über Beginn und Ende Ihres Vertrages gibt Ihnen der Versicherungsschein Auskunft. Eine Kündigung nach einem Schadensfall ist für beide Vertragspartner möglich. Zusatzlich gibt es Altersbeschränkungen wo, bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, der Vertrag automatisch endet.

In allen Fällen ist immer der jeweilige Versicherungsschein und die dazu gehörigen Versicherungs-Bedingungen des zugrundeliegenden Versicherungsvertrages maßgeblich.