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info@reiserücktrittsversicherung.net
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Insbesondere bei hochwertigen oder längeren Reisen, z.B. Schiffsreise, Yachtcharter, Weltreise, etc. liegt der Reisepreis oft über der versicherten Summe der Jahres-Reiserücktrittsversicherung1. Der Versicherungsschutz in der Jahresversicherung kann aus diesem Grunde für einzelne Reisen durch eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung ergänzt werden.
Oft ist die Kombination, Jahres-Reiserücktritt Schutz und Erhöhung der Versicherungssumme durch Einzel-Reiserücktrittsversicherung, die günstigste Lösung zur Versicherung der Reisekosten.
Am Beispiel der ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Reisekostenversicherung erklären wir die Vorgehensweise der kombinierten Versicherung, so können Sie ganz einfach die Versicherungssumme in der Jahres-Reiserücktrittsversicherung erhöhen und erhalten eine preiswerte und flexible Absicherung der Reise-Kosten.
Folgende Daten geben wir als Beispiel vor:
Ein Ehepaar versichert einen Reisepreis von 15.000 Euro(7.500 Euro pro Person) über eine kombinierte Reiserücktrittsversicherung. Gewünscht wird eine günstige Prämie für die Versicherung von Reiserücktritt und Reiseabbruch-Kosten.
| Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Jahresvertrag mit 5.000 Euro Vs.-Summe | 109 Euro mit SB | 119 Euro ohne SB |
| Erhöhung um 4.000 Euro Vs.-Summe | 100 Euro | 100 Euro |
| Einzelvertrag 6.000 Euro Vs.-Summe | 240 Euro | 240 Euro |
| Gesamtkosten für 2x7.500 Euro pro Person(15.000 Euro gesamt) | 449 Euro mit SB | 459 Euro ohne SB |
Sie können hier den: Jahresvertrag ELVIA Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz buchen und über die gleiche Buchungsmaske den Schutz erhöhen.
In der Reiserücktrittsversicherung können Sie in der Regel den "Reiserücktritt" einzeln absichern. Der "Reiserücktritt" ist immer von der Reisebuchung an bis zum Reiseantritt, d.h. bis zum Start der Reise versichert. Im Gegensatz zum "Reiserücktritt" versichern Sie den "Reiseabbruch" bei den meisten Versicherern optional, zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung.
Die Reiserücktrittsversicherung als Einzel Versicherung, nur mit der versicherten Leistung "Reiserücktritt", ist ohne die Versicherung von "Reiseabbruch" die günstigste Möglichkeit eine Reise gegen die Kosten eines Reiserücktritts zu versichern. Es entfällt ja die (geringe) Mehrprämie für die Versicherung des Reiseabruchs.
Trotzdem ist ein Vergleich mit der Vertragsform Reiserücktrittsversicherung "Jahresvertrag" sinnvoll. Insbesondere bei mehreren Reisen pro Jahr ist diese Art der Reiserücktrittskostenversicherung oft günstiger, trotz der in den meisten Fällen zusätzlich im Jahresvertrag enthaltenen, mit der Reiserücktrittsversicherung kombinierten Reiseabbruchversicherung.
Als Vorschlag für eine günstige Reiserücktrittsversicherung empfehlen wir im Normalfall(Einzelversicherung Reiserücktrittskosten für 1 Reise bis max 10.000 Euro Reisepreis) die Reiserücktrittsversicherung "TravelSecure" der Würzburger Versicherungs-AG.
Folgende Gründe sprechen für dieses günstige und hier bei uns einfach zu beantragende Versicherungsprodukt:
1. Ein umfangreicher Schutz bei folgenden Versicherungsfällen:
2. Das Produkt "TravelSecure" ist eine günstige Reiserücktrittsversicherung, wie folgende Beispiele zeigen:
| Personen | Reisepreis | mit Selbstbehalt | ohne Selbstbehalt | mit Selbstbehalt incl. Reiseabbruchversicherung | ohne Selbstbehalt incl. Reiseabbruchversicherung |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Pers. |
1000 Euro | 26 Euro |
36 Euro |
27 Euro | 42 Euro |
| 2 Pers. | 1000 Euro | 30 Euro | 38 Euro | 32 Euro | 52 Euro |
| Familie mit 3 Kindern |
1000 Euro | 31 Euro | 45 Euro | 34 Euro |
48 Euro |
Die Reiserücktrittsversicherung wird in den meisten Fällen als Einmalversicherung für eine einzelne Reise abgeschlossen. Beginn und Ende der Reise werden bei der Reisebuchung fest vorgegeben. Diese Termine werden dann bei Vertragsabschluss der Rücktrittsversicherung im Versicherungsschein als Vertragsbestandteil aufgeführt. Die "Einmal" Reise-Rücktrittsversicherung endet mit Beginn der Reise(Reiseantritt). Ist zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen worden, so endet die Reise-Abbruchversicherung mit Reiseende. Die Versicherung mit einmaliger Beitragszahlung braucht also nicht extra gekündigt zu werden.
Der Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung hat eine Laufzeit von in der Regel 1 Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie ihn nicht spätestens 1-3 Monat(e) vor Ablauf schriftlich kündigen. Über Beginn und Ende Ihres Vertrages gibt Ihnen der Versicherungsschein Auskunft. Eine Kündigung nach einem Schadensfall ist für beide Vertragspartner möglich. Zusatzlich gibt es Altersbeschränkungen wo, bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, der Vertrag automatisch endet.
In allen Fällen ist immer der jeweilige Versicherungsschein und die dazu gehörigen Versicherungs-Bedingungen des zugrundeliegenden Versicherungsvertrages maßgeblich.
Eine Kreuzfahrt ist ein ganz besondere Art der Reise. Die Reisekosten gehen oft in Recht luftige Höhen und die Dauer der Reise ist in vielen Fällen länger als ein Kurzurlaub von ein paar Tagen.
Im Falle von Reiserücktritt vor der Reise, bzw. Reiseabbruch während der Reise werden die entsprechenden Stornierungskosten über eine Reiserücktrittsversicherung versichert.
Versichern Sie über die nachstehenden Produkte die Reisekosten Ihrer Kreuzfahrt, bzw. Schiffsreise:
Die HanseMerkur Reiseversicherung AG hat folgende Definiton einer Schiffsreise:
Als Schiffsreise gilt grundsätzlich eine Reise auf dem Wasser. Bei einer Reiserücktrittsversicherung für kombinierte Reisen bitte immer prüfen wie hoch der Anteil "Schiffsreise" an der Gesamtreisedauer ist.
Beispiele für eine Schiffsreise:
Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen.
Ausgenommen sind die folgenden Reisearten: Blaue Reise in der Türkei und Nilkreuzfahrten in Veranstalterpauschalkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. Für diese Reisearten gelten die Prämien für Flug.
Wichtiger Hinweis für die kombinierte Reise:
Eine kombinierte Reise muß dann als Schiffsreise versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z.B. 1 Woche Kreuzfahrt und 1 Woche Hotel).
Die Reiserücktrittsversicherung für weltweite Schiffsreisen bitte hier buchen:
Die Reiserücktrittsversicherung für europaweite Schiffsreisen bitte hier buchen:
Sie erhalten Ihre Versicherungsbestätigung kurz nachdem Sie in unserem Buchungstool Ihre Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben. Bitte fragen Sie hierzu Ihre E-Mail Adresse ab die Sie bei der Buchung Ihrer Reiserücktrittsversicherung angegeben haben. Falls Sie innerhalb von 24h keine E-Mail Bestätigung erhalten, rufen Sie uns bitte kurz an oder senden eine E-Mail an info@reiserücktrittsversicherung.net.
Die HanseMerkur Reiseversicherung AG hat Ihre Reiserücktrittsversicherung mit einem generellen Selbstbehalt bei ambulanter, behandelter Erkrankung ausgestattet. Aufgrund langjähriger Erfahrung und der Analyse des Schadenverhaltens in der Reise-Rücktrittsversicherung wird so ein Missbrauch der Rücktrittsversicherung durch "Gefälligkeitsatteste" wirksam eingeschränkt.
Die HanseMerkur Versicherungsbedingungen(Stand 11.2009) der Reise-Rücktrittsversicherung sehen folgende Regelung vor:
Bei allen versicherten Ereignissen zahlen Sie keinen Selbstbehalt mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens
jedoch 25,00 EUR je versicherte Person.
Wenn Sie ein Wohnmobil mieten sind die Stornokosten bei einer Mietvertrag Stornierung in der Regel gestaffelt. Die Reiserücktrittsversicherung versichert Ihnen diese RücktrittsKosten.
Mietvertrag für ein Wohnmobil, Beispiel der Stornokosten:
Tritt der Wohnmobil Mieter vor dem im Mietvertrag für das Wohnmobil vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende gestaffelten Stornierungskosten vom Mieter zu zahlen:
Wird das Fahrzeug(Wohnmobil) nicht termingerecht abgenommen, gilt dies als Rücktritt vom (Miet)Vertrag.
Da bei Vertragsabschluss in der Regel eine Anzahlung geleistet wird, fällt diese natürlich ebenso den Stornokosten zum Opfer. Die Anzahlung wird bei Stornierung entsprechend der jeweiligen Regelung im Wohnmobil Mietvertrag nicht zurückgezahlt, sondern auf die vereinbarten Stornokosten angerechnet.
Die Wohnmobil Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll, da auch hier die höchsten Stornokosten im kurzfristigen Zeitraum vor Reisebeginn anfallen. Gut versichert hat man zwar trotzdem das Ärgernis die wohlverdiente Reise nicht antreten zu können. Als Trost entfallen aber die durch die Versicherung gedeckten (Storno)Kosten für die nicht angetretene Wohnmobil Reise...
Sie können hier eine Reiserücktrittsversicherung für ihr Wohnmobil Miete berechnen und abschließen
Die Reiserücktrittsversicherung versichert die RücktrittsKosten für eine nicht oder verspätet angetretene Reise. Wenn Sie ein Wohnmobil mieten haben Sie sich vertraglich verpflichtet das gemietete Fahrzeug ab Vertragsbeginn zu bezahlen. Ob Sie das Wohnmobil tatsächlich nutzen oder nicht, kann dem Vermieter des Wohnmobils egal sein. Er erhält die vertraglich festgesetzte Miete, bzw. bei Nichtabnahme des Fahrzeugs die vereinbarten Stornokosten von dem im Mietvertrag genannten Mieter.
Die Reiserücktrittskostenversicherung für Wohnmobile erstattet im Versicherungsfall die Stornokosten für die Fahrzeugmiete. Dabei sind bei der Prämienberechnung für die Rücktrittsversicherung die MietKosten für das Wohnmobil genauso in der Versicherungssumme anzugeben wie z.B. die Flugreise(Bahnreise) zum Ferienort. Geben Sie also im Versicherungsantrag immer die gesamten Reisekosten, incl. der Kosten für das Wohnmobil an. Haben Sie nur das Wohnmobil gemietet und sonst keine anderen Reisekosten, dann können Sie die Miete für das Wohnmobil auch alleine in der Reiserücktrittsversicherung versichern.
Die HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung hat in Ihrer Auswahlliste der zu versichernden Reisearten das Wohnmobil extra aufgeführt.
Die aktuellen Versicherungsbedingungen der Würzburger Versicherungs-AG zum Produkt TravelSecure haben wir dieser Antwort aus unserer FAQ Liste beigefügt. Die aktuelle Fassung 10/2009 ist für alle Reiserücktrittsversicherungen Vertragsbestandteil, die in dem Gültigkeitszeitraum dieser "Reiserücktritt Versicherung" Bedingungen abgeschlossen wurden. Beachten Sie bitte das sich die Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung öfters ändern. Wir stellen Ihnen hier immer die jeweils aktuelle Version ein.
Damit Sie die Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung TravelSecure am Bildschirm betrachten können, benötigen Sie den Adobe Reader. Sie können sich die aktuelle Version über nachstehenden Link downloaden:
Die Stiftung Warentest1 hat in den letzten Jahren regelmässig in einem Test Reiserücktrittskosten Versicherungen verglichen. Wir haben Ihnen hier das Ergebnis für die Würzburger Reiserücktrittskostenversicherung "TravelSecure" aus Finanztest Heft 11/2008 nochmals zur Ansicht eingefügt:
Auch in den Ergebnissen der vorherigen Finanztest Ausgaben 2006 und 2007 gehörte die Würzburger Versicherungs-AG mit Ihrer Reiserücktrittsversicherung "TravelSecure" mehrfach zu den 3 günstigsten Anbietern im Test.
Wir von Reiserücktrittsversicherung.net empfehlen auch in 2009 die Reiserücktrittsversicherung TravelSecure als preisgünstiges Produkt mit hervorragendem Service.
Die Reiserücktrittsversicherung TravelSecure der Würzburger kann, unter anderem, aufgrund der schlanken Verwaltungsstruktur der Würzburger Versicherungs-AG so günstig angeboten werden. Die Würzburger wurde 1989 als Spezialversicherer gegründet und hat, von Beginn Ihrer Tätigkeit an, innovative Produkte für spezielle Zielgruppen entwickelt. Schlanke Geschäftsprozesse, die durch den Einsatz moderner Internettechnologie sehr schnell und unkompliziert einen Vertragsabschluss ermöglichen, beeinflussen die Preise im positiven Sinne. Die Produkte der Würzburger gehören, trotz guter Leistung und schneller Schadenabwicklung, immer zu den günstigsten am Markt.
Sie können hier bei uns die Reiserücktrittsversicherung und die anderen Reiseversicherungen aus der TravelSecure Produktreihe online abschliessen. Aufgrund der guten Resonanz haben wir dieses Produkt auf unserer Startseite integriert.
Buchen Sie hier Ihre online Ihre Reiserücktrittsversicherung TravelSecure bei der Würzburger
Der Begriff "Reiserücktrittskostenversicherung" ist eigentlich der korrekte Fachausdruck, wenn es um die Absicherung der Reisekosten durch einen Reiserücktritt geht. Versichert sind in der "Reiserücktrittsversicherung" die Rücktrittskosten, die immer nur dann entstehen, wenn die Reise nicht oder nur verspätet angetreten werden kann. Da diese Kosten entsprechend den vertraglich vereinbarten Bedingungen des Reiseunternehmens oder von anderen Kosten bei Nichtantritt der Reise abhängig sind, spricht man hier versicherungstechnisch von einer reinen Kostenversicherung.
Die Bezeichnungen Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiserücktrittsversicherung stehen für die gleiche Art der Versicherung. Umgangssprachlich ist der Begriff Reiserücktrittsversicherung aber weiter verbreitet und wird vor allem aus Gründen der einfacheren Schreib- und Sprechweise als Synonym für die Reiserücktrittskostenversicherung verwendet.
Die Reiserücktrittsversicherung versichert die im jeweiligen Vertrag genannten Risiken1 bis zum Zeitpunkt des Reiseantritts.
Die Reiseabbruchversicherung versichert die im jeweiligen Vertrag genannten Risiken während der Reise.
Die Reiserücktrittsversicherung muss bei allen Versicherungsgesellschaften innerhalb einer Frist vor dem Reiseantritt, bzw. innerhalb von wenigen Tagen nach der Buchung erfolgen. Die Reiseabruchversicherung kann z.B. bei der HanseMerkur auch noch direkt vor Reiseantritt gebucht werden.
Oft wird die Kombination von Reiserücktrittsversicherung und Reiseabruchversicherung gewählt. Reiseversicherer wie z.B. die Würzburger, mit dem Produkt TravelSecure, versichern die Reiseabbruchversicherung nur im Packet mit der Reiserücktrittsversicherung.
Es gibt bei der Reiserücktrittsversicherung Fristen, die für den rechtzeitigen Vertragsabschluss einzuhalten sind. Für die wichtigsten Produkte haben wir Ihnen diese kurz zusammengestellt:
| HanseMerkur | TravelSecure | Elvia | |
|---|---|---|---|
| Reiserücktrittsversicherung | 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt. Wenn weniger als 30 Tage zwischen Reiseantritt und der Reisebuchung liegen muss der Versicherungsabschluss der Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung der Reise erfolgen. | 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt. Wenn weniger als 30 Tage zwischen Reiseantritt und der Reisebuchung liegen muss die Reiserücktrittsversicherung im Produkt TravelSecure direkt am Tag der Reisebuchung oder maximal einen Tag später abgeschlossen werden. | 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt. Bei Buchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt muss der Vertragsabschluss für die Reiserücktrittsversicherung spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage nach Buchung der Reise erfolgen. |
| Reiseabbruchversicherung | Die Reiseabbruchversicherung bei der HanseMerkur kann jederzeit vor dem Antritt der Reise abgeschlossen werden. | Die Reiseabbruchversicherung kann nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittsversicherung im Produkt TravelSecure abgeschlossen werden. Es gelten die oben genannten Fristen. | Die Reiseabbruchversicherung ist im Versicherungspacket Reiserücktritt-Vollschutz enthalten. Es gelten die oben genannten Fristen. |
| Empfehlung | nicht zögern und am besten noch am Buchungstag der Reise erledigen | nicht zögern und am besten noch Buchungstag der Reise erledigen | nicht zögern und am besten noch am Buchungstag der Reise erledigen |
Bei der Online Buchung der Würzburger Reiserücktrittsversicherung werden, für die Zahlung der Prämie, der Bankeinzug mittels Lastschrift oder folgende Kreditkarten akzeptiert: Mastercard / Eurocard VISA American Express
Die Reiserücktrittsversicherung TravelSecure kann mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Sie werden automatisch in der Buchungsmaske, hier auf Reiserücktrittsversicherung.net, nach diesem Punkt gefragt und kreuzen die von Ihnen gewünschte Variante einfach an.
Bei der TravelSecure Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt trägt der Versicherte pro Person eine Eigenleistung(Selbstbehalt) von 25Euro bei jedem Schadenfall. Tritt der Versicherungsfall in der Reiserücktrittsversicherung durch Krankheit der versicherten Personen ein, so sind von den zu erstattenden Kosten(Schaden) 20%, mindestens aber 25Euro je Person selber zu zahlen.
Falls Sie in diesem Punkt unsicher sind fragen Sie uns bitte einfach an(Tel: 02203 9076-0) und wir gehen den Vorgang dann gemeinsam durch...
Die Reiserücktrittsversicherung macht besonders dann Sinn je früher Sie Ihre Reise buchen. Desto länger der Zeitraum zwischen Reisebuchung und Reiseantritt ist umso höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadens. Frühbucher sollten also direkt nach Reisebuchung eine Reiserücktritt Versicherung online abschliessen.
Der Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person ist dann mitversichert wenn aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber die Beschäftigung beendet wird. Wichtig ist auch hier der unerwartete Schadenfall. Ist die Kündigung durch den Arbeitgeber vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung erfolgt, besteht keine Deckung.
Beispiel einer Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung:
Der Arbeitsplatzwechsel, einer in der Reiserücktrittsversicherung versicherten Person, ist dann mitversichert wenn die versicherte Reise vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht wurde. Die versicherte Reisezeit liegt zudem in der Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit. Die maximale Dauer der neuen beruflichen Tätigkeit darf in jedem Falle noch keine 6 Monate überschritten haben.